Freitag, 13. Dezember 2019

Toastbrot-Style ...


Kennen Sie den Toastbrot-Style? 
So nennt man spöttisch die vermehrt anzutreffende Gewohnheit, ein Smartphone zum Telefonieren nicht mehr ans Ohr zu halten, sondern flach mit dem Mikrofon voran vors Gesicht - eben wie ein Toastbrot, in das man gleich hineinbeißen möchte. 
Woher diese Angewohnheit kommt? Nun, offenbar kommt sie ursprünglich durch das vermehrte Senden von WhatsApp-Sprachnachrichten, bei denen man den „Record“-Button auf dem Bildschirm gedrückt halten möchte. Das dafür ein simples Headset oder eine Smartwatch mit integriertem Mikrofon die weitaus bessere Lösung ist, hat sich offenbar noch nicht herum gesprochen. 
Diese Art, das Smartphone vors Gesicht zu halten, wird zunehmend auch bei „echten“ Telefonaten kopiert, auch wenn „echte Telefonate“ als Relikt des 20. Jahrhunderts eigentlich gerade vom Aussterben bedroht sind. Typischerweise wird dann auf „Lauthören“ getippt und das ganze Lokal, der Bus oder wo auch sonst das Telefonat dringend stattfinden muß, mit unterhalten. 

Das wirft gleich mehrere Probleme technischer und rechtlicher Art auf.
Kommen wir zunächst zu den technischen Problemen: Das Mikofonsystem eines modernen Smartphones besteht in der Regel aus mindestens zwei Mikrofonen, die mit Bedacht dort angeordnet sind, wo sie nun mal angeordnet sind und durch die Software entsprechend gesteuert werden. Bei den üblichen, „barrenförmigen“ Geräten ist das eine Mikrofon am unteren Gehäuserand nach unten gerichtet, während das andere Mikrofon entweder auf der Rückseite nach vorne schaut, oder am oberen Gehäuserand nach oben. Wenn man das Gerät „normal“ hält, spricht man eigentlich in seine eigene, hohle Hand, von wo aus der Schall direkt in das unten angebrachte Mikrofon übertragen wird. Gleichzeitig werden Umgebungsgeräusche durch die Hand ein Stück weit abgeschirmt. Die Umgebungsgeräusche, die es trotzdem zum Mikrofon schaffen, werden zusätzlich um oberen, zweiten Mikrofon erfaßt und von der Software identifiziert. So, wie ein ANR-Kopfhörer ein Gegenschall-Signal in die Musik mischen würde, mischt das Smartphone ein Gegenschall-Signal in die Sprachdaten. Dazu sollte das Smartphone am besten so gehalten werden, wie es vom Hersteller vorgesehen ist. 

Es gibt aber auch ein Problem rechtlicher Art: 
Haben Sie schon mal von den Straftaten „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, § 201 StGB“ und „Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses, § 206 StGB“ gehört? 
Der Gesetzgeber geht eigentlich davon aus, daß ein Telefonat ein Vorgang ist, an dem nur zwei Menschen beteiligt sind. Der Anrufer darf sich darauf verlassen, daß nur der Angerufene ihm zuhört und sonst niemand. Ob sich das „Lauthören“ am Smartphone bereits als „Mithöreinrichtung“ im Sinne des Bundesverfassungsgerichts qualifizieren läßt, wurde zwar gerichtlich noch nicht überprüft - ich hätte allerdings keine großen Zweifel. Ob auch die Straftatbestände erfüllt sind, kommt zwar wohl auf den genauen Einzelfall drauf an. Der § 206 kann ja in der Regel durch den an der Kommunikation Beteiligten nicht erfüllt werden - es sei denn, es handelt sich zugleich um innerbetriebliche Kommunikation und die betreffende Person ist z.B. als SysOp mit dem Betrieb einer Telekommunikationsanlage (IP-Voicemail…) betraut. Der § 201 kommt hier schon eher in Betracht, auch wenn eine „unbefugte“ Aufnahme auf Tonträger auch bei einer Audiodatei eher nicht in Frage kommt, da der Anrufer ja „freiwillig“ seine Sprachnachricht aufspricht. 
Das BVerfG geht in seiner Entscheidung jedenfalls davon aus, daß das Mithören eines Telefonates durch Dritte dem Anrufer immer angekündigt werden muß - das allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze den Anrufer auch insoweit, den Kreis der Adressaten seiner Worte selbst bestimmen zu können. Bei einem heimlichen „Lautstellen“ des Anrufes ist das eben nicht gegeben. 

Also: Toastbrot-Style sieht nicht nur behämmert aus, sondern bringt auch einige Probleme mit sich. Vielleicht sollte man im 21. Jahrhundert doch die Möglichkeiten der Technik nutzen und über Headset, Smartwatch oder andere Möglichkeiten nachdenken. 

Links:
Coopzeitung - Toastbrot-Style
Techbook - Handy vor dem Mund 
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung 

Sonntag, 7. Juli 2019

Und plötzlich war der Notstand vorüber...

Erinnern Sie sich noch an letzte Woche? Letzte Woche war Krieg. Naja, ein bischen wenigstens, in Form des US-verkündeten Telekommunikationsnotstandes. Auf einmal sah es so aus, als ob der zweitgrößte Smartphone-Hersteller Huawei durch einen Handelsbann kurz vor dem aus steht, da weder Google-Lizenzen, noch Intel-Technik, noch ARM-Chips in Zukunft genutzt werden durfte. Nach kurzer Lockerung für eine Übergangsfrist war ich um so erstaunter, als mich meine steinalten Huawei-Geräte vor wenigen Tagen spontan mit einem Android Pie Update beglückten.
Ein Notstand hat es ja nun an sich, daß er ausgerufen wird, bis die Not vorüber ist, z.B. bei einer Überschwemmung oder Waldbränden oder dergleichen. Der Telekommunikationsnotstand war ja nun darin begründet, daß angeblich - Beweis fehlen bis heute - Huawei-Geräte zur Spionage durch die böse chinesische Staatsführung mißbraucht würden, da Huawei und die Parteiführung und der Geheimdienst quasi drei Seiten derselben, äh, Medaille seien. Nun, die einzigen Firmen, die erwiesenermaßen Spionagechips in ihre Hardware einbauten, waren bisher US-Unternehmen wie Cisco, Dell und Western Digital (Links siehe unten).
Nun aber scheint der Notstand genau so plötzlich beendet, wie er kam - ein bischen zumindest.
Im Rahmen des G20-Gipfels hat die Trump-Administration nach Gesprächen mit dem chinesischen Präsidenten Xi Jinping verkündet, daß US-Unternehmen schon bald wieder Produkte und Technologien an Huawei liefern könnten. Wohlgemerkt - liefern! Denn Huawei ist ja auch ein guter Hardware-Kunde in den USA. Kaufen sollen die Unternehmen allerdings nichts bei Huawei. So wird - zumindest dort - Huawei als führender Anbieter von 5G-Netzwerktechnik weiter vom Markt ausgesperrt.
Immerhin - dem Smartphoneverkauf von Huawei hilft es vorläufig, denn mit neuestem Android und lizenzierten US-Technologien spielen diese zunächst wieder in der 1. Liga mit.

Links:
ZDNet - Hardware mit Hintertüren 
Heise Security - 10 Mio für Backdoor
Golem News - US-Hersteller wissen nichts von Backdoors

WAZ - Entwarnung für Huawei
GoogleWatchblog - Huawei wieder mit Android

Dienstag, 2. Juli 2019

Unverhofft kommt oft


Nachdem die Administration Trump den „Kommunikationsnotstand“ ausgerufen hatte, hatten verschiedene Firmen - allen voran Google - die Zusammenarbeit mit dem chinesischen Hardware-Riesen Huawei notgedrungen beendet. Kein neues Android-System für weitere Smartphones, keine Upgrades mehr, kein Zugang für die Google Services und den Shop - da haben sich schon viele gefragt, wie sinnvoll danach ein Huawei-Smartphone überhaupt noch sein kann. Das ganze wurde dann wieder etwas entschärft, nachdem der „Telekommunikationsnotstand“ zunächst für 90 Tage „on hold“ gesetzt wurde, also Huawei 90 Tage für weitere Maßnahmen blieben. 
Um so erstaunter war ich gestern, als mein etwas gealtertes “Huawei P-Smart“ unangekündigt plötzlich ein Major-Firmware-Upgrade anfuhr und neben der Installation der neuen EMUI 9 - Oberfläche mit KI-Funktionen auch Android 9 Pie nachinstallierte. Das hatte ich für mein Gerät eigentlich bereits ad acta gelegt. Mir stellt sich natürlich die Frage: Was bedeutet das nun? Wird die ganze Blockade gegenwärtig Stück für Stück wieder entschärft, nachdem bereits andere amerikanische Tech-Riesen Umgehungsmöglichkeiten gefunden haben, die chinesischen Hersteller über das Ausland zu beliefern…. Oder ist es die letzte „Nutzung des Möglichen“, sozusagen ein Goodie für die Kunden, diesen innerhalb der 90-Tages-Frist noch soviel neue Google-Software angedeihen zu lassen, wie irgendwie möglich ist? Wir werden es wohl erst erfahren, wenn die „Karenzzeit“ rum ist. 

Montag, 20. Mai 2019

Telekommunikationsnotstand in der Praxis...


Der Google Mutterkonzern Alphabet hat nun auf den "Telekommunikationsnotstand", den die US-Regierung in der vergangenen Woche ausgerufen hat, reagiert: Die weitere Zusammenarbeit mit dem Smartphonehersteller HUAWEI wurde auf Eis gelegt. Das bedeutet insbesondere, daß HUAWEI keinen Zugang mehr zu dem so wichtigen Smartphone-Betriebssystem Android hat.
Der „kalte Krieg der Telko-Branche“ ist entbrannt. Google dürfte der Schritt gar nicht so recht sein, da HUAWEI weltweit mit annähernd 20% einen erheblichen Marktanteil hält (und damit erhebliche Lizenzeinnahmen + PlayStore-Nutzer verspricht).
Für bereits ausgelieferte und auf Lager befindliche Huawei-Phones dürfte die Entscheidung wenig Folgen haben; lediglich große Updates auf eine neue Android-Version sind wohl zukünftig ausgeschlossen. Huawei kann auch den Open-Source-Kern von Android künftig nutzen; nicht allerdings die Google-Services wie den AppStore, den Assistent und z.B. Karten- und Ortungsdienste.
Huawei hatte durchblicken lassen, daß es im Konzern einen "Plan B" für solche Fälle gäbe. Wie dieser heißt (möglicherweise Ubuntu mobile?) ist bisher unbekannt. In den USA dürfte das Thema ohnehin für weniger Aufregung sorgen: Anders als im Rest der Welt hat Huawei dort nur einen Marktanteil von knapp 3 %.


Links:
Spiegel Nachrichten
Heise News
Heise News - die Folgen 
IDC Marktanteile


Donnerstag, 18. April 2019

Nach fest kommt ab...

...sagt der Volksmund. Das scheint auch für das Klappscharnier bzw. den Folding-Mechanismus in Samsungs neuestem Supersmartphone "Galaxy Fold" zu gelten. Nachdem das Gerät jetzt seit einigen Tagen bei Influencern, Youtube-Technerds und Journalisten eingetroffen ist, zeigt sich offenbar, das der größte Pluspunkt des Gerätes auch zugleich die größte Schwachstelle ist. Das Displaymaß kann man durch Aufklappen des Gerätes von bescheidenen 4,6 Zoll auf beachtliche 7,3 Zoll in einem ungefähren 4:3 - Seitenverhältnis bringen. Damit ist es fast so groß wie die Displayfläche eines iPad mini.
Die ersten Tester berichten jetzt allerdings, daß der Mechanismus wohl doch anfälliger ist als gedacht: Bei ersten Geräten kam es zu flackernden Displays, schwarzen Flecken, Teilablösungen oder Komplettausfällen.
Wie Samsung diese Schwierigkeiten vor dem tatsächlichen Verkaufsstart lösen will, ist noch unklar. Bei einem Gerät für 2.000,- € wird der Kunde solche Einschränkungen nicht hinnehmen wollen.

Quellen:
Golem News
Heise News
youtube CNBC